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Wir sind bekannt aus:
Als Unternehmer genießt man alle Vorteile und Freiheiten, die mit der Führung des eigenen Betriebes in Verbindung stehen. Neben der Möglichkeit, die eigene Firma aufzubauen und den wirtschaftlichen Erfolg zu bestimmen, können Selbständige ihre persönlichen Fähigkeiten und Talente voll ausschöpfen. So individuell jeder Fachbetrieb und sein Unternehmer ist – eines haben sie alle gemeinsam: Die Verantwortung für die Firma und seine Mitarbeiter ist groß und nicht immer eine leichte Aufgabe.
Jedes Jahr werden in Deutschland mehrere Hunderttausend Gewerbeabmeldungen vorgenommen, die für Firmenbesitzer organisatorische und logistische Herausforderungen mit sich bringen. In solchen Situationen kann ein professioneller und leistungsstarker Partner einen großen Gewinn darstellen. Die Rümpelhelden verschaffen Ihnen bei einer Firmenauflösung den Überblick und lösen Ihr Unternehmen schnell, effizient und kostengünstig auf.
Besonders in schwierigen Zeiten zeigt sich, welche Unternehmen gut aufgestellt sind und über notwendige Rücklagen verfügen, um kritische Phasen zu überstehen. Abgesehen von unternehmerischen Fehlentscheidungen und wirtschaftlichem Misserfolg können andere Faktoren eine Firmenauflösung oder Insolvenz zur Folge haben. So kann der beste und erfolgreichste Unternehmer zur Auflösung seines Betriebes gezwungen werden aufgrund:
Eine Firmenauflösung ist für Unternehmer als auch für seine Mitarbeiter eine schwierige Situation – sie kann für alle Beteiligten jedoch auch befreiend sein und den Weg für einen Neubeginn ebnen. Die Rümpelhelden begleiten Sie gerne auf diesem Weg mit einer individuellen Beratung sowie einem zuverlässigen Komplett-Service!
Sollten Sie sich entschlossen haben, Ihr Unternehmen aufzulösen, müssen Sie sich um diverse organisatorische und verwaltende Aufgaben kümmern. Je nach Art der Unternehmensform können weitere Schritte auf Sie hinzukommen, insbesondere was die Abwicklung des Unternehmens betrifft.
Das Wichtigste im Überblick:
Bei einer Firmeninsolvenz gelten dabei die Vorschriften der allgemeinen Insolvenzordnung. Bei einer Insolvenz müssen Sie einen Insolvenzantrag rechtzeitig stellen, da eine verspätete Meldung negativ ausgelegt werden und hohe Geld- oder sogar Gefängnisstrafen verursachen kann.
Rümpelhelden ist ein deutschlandweites Unternehmen, das sich auf die Entrümpelung und Entsorgung spezialisiert hat. Wir verfügen über langjährige Erfahrung im Gewerbebereich und unterstützen unsere Firmenkunden bei der Auflösung von ganzen Betrieben. Zu unseren Firmenkunden zählen Restaurants, Cafés, Bars, Büros, Praxen, Anwaltskanzleien, Einzelhändler, Friseure und große Handelsbetriebe.
Unser Komplett-Service umfasst folgende Leistungen:
Sie möchten Ihre Firma auflösen und benötigen dafür einen professionellen Partner? Damit Ihre Firmenauflösung schnell und unkompliziert ausgeführt werden kann, bieten Ihnen die Rümpelhelden einen einfachen und bequemen Service Ablauf an:
Die Rümpelhelden unterstützen Sie zuverlässig und professionell bei der Räumung Ihrer Gewerbeflächen zum Festpreis ohne versteckte Nebenkosten. Gerne beraten wir Sie zu Ihrem Anliegen persönlich und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Bei Rümpelhelden profitieren Sie von einer schnellen Ausführung, günstigen Preisen sowie unserem hervorragenden Kundenservice.
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Wir sind auf günstige und professionelle Entrümpelungen, Wohnungsauflösungen, Haushaltsauflösungen und Betriebsauflösungen in Deutschland spezialisiert. Bei Rümpelhelden profitieren Sie von einer schnellen Ausführung, günstigen Preisen sowie unserem hervorragenden Kundenservice.
✓ Entrümpelung, Transport, Entsorgung
✓ Wohnungen, Keller, Garagen, Lager
✓ Wintergärten, Schuppen, Speicher
✓ Abbau, Transport und Entsorgung
✓ Abbau und Entsorgung von Küchen
✓ Entsorgung von Sperrmüll & Unrat
✓ Wohnungsauflösung aller Größen
✓ Räumung von kompletten Häusern
✓ Abbau & Entsorgung von Küchen
✓ Entfernen von Lampen & Vorhängen
✓ Entfernen von Fliesen und Böden
✓ Wände spachteln und streichen
✓ Haushaltsauflösung bei Umzug
✓ Haushaltsauflösung bei Verkauf
✓ Haushaltsauflösung nach Todesfall
✓ Räumung, Abbau und Entsorgung
✓ Reinigungsarbeiten für Übergaben
✓ Komplette Renovierungsarbeiten
Jedes Jahr werden in Deutschland mehrere Hunderttausend Gewerbeabmeldungen vorgenommen, dazu kommen regelmäßig deutlich über 10.000 Unternehmensinsolvenzen. Wird ein Gewerbe abgemeldet, ist dies nicht nur für die Beschäftigten und die Unternehmensführung mit unsicheren Lebensperspektiven verbunden; eine Gewerbeabmeldung oder Insolvenz bringt erhebliche organisatorische und logistische Herausforderungen mit sich. So sind vielerlei Behördengänge zu erledigen und auch die Betriebsstätten müssen geräumt werden.
Je nach Art des Betriebes können diese Stätten mit einer Vielzahl von Arbeitsmitteln ausgestattet sein: von Schreibtischen und Aktenschränken bis hin zu schweren Maschinen. Wer ein Gewerbe abmelden muss, steckt nicht selten in finanziellen Schwierigkeiten oder es kommen andere Belastungsfaktoren, die die Abmeldung erforderlich gemacht haben, zum Tragen. Die Firmenauflösung mit der damit verbundenen notwendigen Logistik kann deshalb eine weitere Unannehmlichkeit bedeuten.
Wenn Sie wegen Auflösung Ihrer Firma einen starken Partner für die Entrümpelung benötigen, können Sie sich auf das Team der Rümpelhelden verlassen! Wir haben jahrelange Erfahrung in der Räumung von Betriebsstätten aller Art. Ob Büros, Praxen, Anwaltskanzleien, Lager, Supermärkte oder Handwerksbetriebe – die Rümpelhelden unterstützen Sie bei der Räumung Ihrer Gewerbeflächen zum Festpreis ohne versteckte Nebenkosten.
Entscheidet sich ein Unternehmer dazu, seine betrieblichen Aktivitäten nicht mehr weiterzuführen, bedeutet dies die Auflösung der Firma. Zu unterscheiden ist zwischen der Aufgabe einer Selbstständigkeit und der Aufgabe eines Betriebes. Betriebe sind Einheiten, die dem Zweck der Erstellung von Dienstleistungen und Gütern dienen, regelhaft erfolgt dies auch unter Verwendungen von Maschinen.
Eine selbstständige Tätigkeit erfordert dagegen nicht zwingend eine feste Betriebsstätte. Zwar gehören dazu auch freiberufliche Tätigkeiten wie zum Beispiel die Arbeit als Rechtsanwalt oder niedergelassener Arzt, die ihre Arbeit regelmäßig in Kanzleien oder Praxen verrichten. Denkbar sind unter dem Oberbegriff der Selbstständigkeit aber auch Tätigkeiten, die nicht an einen fixen Ort gebunden sind: Zu nennen sind hier etwa schriftstellerische und künstlerische Berufe oder bestimmte Erwerbsformen im Finanzsektor. Daraus folgt, dass die Auflösung eines Betriebes normalerweise mit erheblich mehr Arbeitsaufwand einhergeht als beispielsweise die Auflösung einer Anwaltskanzlei.
Wird ein Betrieb aufgelöst, denken die meisten Menschen, dass die Firma insolvent gegangen ist, es wird also von mangelndem wirtschaftlichen Erfolg ausgegangen. Bei einer beträchtlichen Zahl der Geschäftsaufgaben ist dies tatsächlich der Fall. Vielfach wird jedoch von Außenstehenden vergessen, dass die Auflösung einer Firma oder eines Betriebes gänzlich andere Ursachen haben kann als wirtschaftlichen Misserfolg.
Häufig kann auch ein erfolgreicher Unternehmenschef durch sein fortschreitendes Alter dazu gezwungen werden, seine Tätigkeit aufzugeben. Mit höherem Lebensalter geht zumeist ein schlechterer Gesundheitszustand einher. Möglich ist auch, dass ein Unternehmer zwar auch noch als Senior grundsätzlich “rüstig” ist, aber die Art seiner Tätigkeit eine weitere Berufsausübung nicht mehr erlaubt. Den meisten Menschen kommt dabei der Chef eines Handwerksbetriebs in den Sinn, der zwar noch weitgehend gesund ist, aber die körperlichen Anstrengungen, die sein Beruf mit sich bringt, nicht mehr verkraften kann. Dieses Bild ist nicht falsch, doch nicht immer muss die Aufgabe eines Betriebs oder die einer Selbstständigkeit mit gesundheitlichen Problemen einhergehen: So dürfen beispielsweise Notare nur bis zum Erreichen des 70. Lebensjahres ihren Beruf ausüben und auch für Ärzte ist ein Höchstalter von 68 Jahren vorgeschrieben.
Die Betriebsauflösung eines Unternehmens wird spätestens dann erforderlich, wenn sich kein geeigneter Nachfolger für eine Geschäftsübernahme findet. Mit diesem Problem haben seit einigen Jahren vor allem kleinere Handwerksbetriebe, vor allem in ländlichen Regionen, zu kämpfen. Übernahmen in früheren Zeiten noch die Kinder den Familienbetrieb ihrer Eltern, zieht es heute viele Vertreter der Nachfolge Generationen in die Städte und dabei kommt noch hinzu, dass handwerkliche Berufe von jüngeren Menschen eher gemieden werden. Aber auch in Großstädten wie München ist der Mangel an Geschäftsübernahmen bei Handwerksbetrieben unvermeidlich. Ansässige Großkonzerne, wie BMW, Allianz, Siemens, Bosch, MAN und Knorr-Bremse, ermöglichen jungen Menschen attraktive Karrieremöglichkeiten, weshalb die Weiterführung des Familienbetriebs meist zunächst eine alternative Option darstellt.
Sollten Sie sich entschlossen haben, Ihr Unternehmen aufzulösen, haben Sie zunächst einige organisatorische Punkte zu beachten:
Der wohl schwierigste Teil bei der Aufgabe eines Betriebes oder Unternehmens. Gerade in kleineren Unternehmen kennen die Eigner ihre Angestellten persönlich. Oftmals wissen sie über deren persönliche Hintergründe Bescheid und wissen auch, welche Auswirkungen eine betriebsbedingte Kündigung haben kann. Bei der Aufgabe eines Betriebs ist dieser Schritt leider dennoch unumgänglich. Grundsätzlich gilt, dass immer dann, wenn ein Betriebsrat besteht, alle Vorschriften über etwaige Sozialpläne, Interessensausgleiche und Betriebsänderungen berücksichtigt werden müssen. Bedenken Sie, dass Sozialpläne gegebenenfalls gerichtlich durchgesetzt werden können. Sofern die Kündigung gegenüber langjährigen Mitarbeitern erfolgt, müssen Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfristen beachten. Die Aufgabe eines Betriebes rechtfertigt weder eine verkürzte Kündigungsfrist noch eine fristlose Kündigung. Besonderheiten gelten bei Mitarbeitern, die einen besonderen Kündigungsschutz genießen, zum Beispiel wegen einer Schwerbehinderung, Elternzeit oder Schwangerschaft: Hier bedarf es vor der Kündigung der Zustimmung der jeweils zuständigen Behörde.
Sind Ausbildungsverhältnisse betroffen, so sind Sie verpflichtet, sich für den Auszubildenden um eine neue Ausbildungsstätte im bisherigen Ausbildungsberuf zu bemühen, gegebenenfalls auch unter Mitwirkung der Bundesagentur für Arbeit und/oder der Berufsberatung. Sofern nicht sämtliche Kündigungen für einen bestimmten Tag ausgesprochen werden, ist zu berücksichtigen, dass den Mitarbeitern zuerst gekündigt werden muss, deren wirtschaftliche Lage am besten ist, wenn das Profil der jeweiligen Arbeitnehmer ansonsten vergleichbar ist. Dies ist regelmäßig dann zu berücksichtigen, wenn ein Betrieb schrittweise stillgelegt wird
Vorsicht bei Massenentlassungen: Beachten Sie auch, dass Sie bei der Auflösung eines Betriebes ab einer bestimmten Anzahl von Mitarbeitern eine sogenannte “Massenentlassung” bei der Bundesagentur für Arbeit anzeigen müssen. Dies ergibt sich aus § 17 Kündigungsschutzgesetz. Diese Anzeige muss innerhalb einer Frist von 30 Kalendertagen erfolgen. Unterbleibt diese Anzeige, kann die Kündigung rechtlich unwirksam sein, sodass die Arbeitnehmer einen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben, bis eine rechtlich wirksame Kündigung ausgesprochen wurde.
Dies betrifft beispielsweise Pacht- und Mietverträge, Lieferverträge, länger laufende Verträge mit anderen Dienstleistern, Darlehensverträge und Versicherungsverträge. Beachten Sie, dass auch bei diesen Verträgen die Kündigungsfristen eingehalten werden müssen. Im Gegensatz zu den Kündigungsfristen von Mitarbeitern kann bei der Kündigung von Verträgen unter Umständen die Auflösung des Betriebs einen besonderen Kündigungsgrund darstellen, der kürzere Fristen zur Folge hat. Bei den hier genannten Verträgen handelt es sich zumeist um Abkommen mit privaten Unternehmen, sodass die Konditionen zur vorzeitigen Vertragsauflösung variieren können. Bei Darlehensverträgen sind die Konditionen zur Vorfälligkeitsentschädigung zu berücksichtigen.
Neben der Kündigung von betriebsbezogenen Versicherungen sollte Sie auch Ihre Krankenkasse von der Auflösung Ihres Betriebs in Kenntnis setzen. Denn dadurch kann sich womöglich Ihr monatlich zu leistender Beitrag reduzieren. Dies gilt sowohl dann, wenn Sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, sind als auch bei Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung.
Auch die BG muss über die Auflösung des Unternehmens informiert werden. Die Meldung hat innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach der Auflösung des Betriebs zu erfolgen. Sind Sie Freiberufler ohne Mitarbeiter, so muss lediglich eine Mitteilung an Ihr zuständiges Finanzamt erfolgen, dass Sie die Selbstständigkeit aufgegeben haben. Es ist in diesem Fall jedoch ebenfalls sinnvoll, bestehende Verträge zu kündigen, soweit sie mit der Selbstständigkeit in Zusammenhang stehen. Auch eine Mitteilung an die Krankenkasse sollte aus den zuvor erwähnten Gründen erfolgen. In beiden Fällen sollten Sie sich auch um die logistische Auflösung der Betriebsstätte oder der jeweiligen Arbeitsräume kümmern. Je nach Umfang der Ausstattung sollten Sie dazu die Hilfe eines externen Dienstleisters wie der Rümpelhelden in Anspruch nehmen.
Zusätzlich zu den organisatorischen Erfordernissen erwarten Sie bei der Auflösung Ihres Unternehmens auch einige Verwaltungsangelegenheiten. Je nach Art der Rechtsform Ihres Betriebes können weitere Schritte hinzukommen, insbesondere was die Abwicklung des Unternehmens betrifft. Ist Ihre Selbstständigkeit den freien Berufen zuzuordnen, kann lediglich ein Anschreiben an das Finanzamt notwendig werden. Ist ein Gewerbe angemeldet, ist im Wesentlichen ein Schritt zu tun, der unter den verwaltenden Teil fällt, nämlich die Abmeldung des Gewerbes. Ob dabei Kosten für Sie anfallen, ist auf Bundesebene nicht einheitlich geregelt. Manche Ämter ermöglichen eine kostenlose Gewerbeabmeldung, einige Kommunen fordern eine zweistellige Gebühr.
Die Gewerbeabmeldung ist weitgehend formlos möglich. Allerdings sind in diesem einige Formulare auszufüllen, die entweder bei Ihrem zuständigen Gewerbeamt ausliegen oder von deren Webseite heruntergeladen, ausgedruckt und ausgefüllt werden können. Für die Gewerbeabmeldung benötigen Sie Ihren Gewerbeschein, eine aktuelle Meldebestätigung, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie unter Umständen Kopien von Registerauszügen (zum Beispiel aus dem IHK-Register).
Je nach Bundesland können auch die Handelskammern, Ordnungsämter oder Finanzämter zuständig sein. Immer mehr Gewerbeämter oder die jeweils anderen zuständigen Stellen bieten inzwischen eine vollständige Online-Abmeldung an, die gänzlich ohne Papier und Postsendungen auskommt. Dieser Service wird jedoch noch nicht überall angeboten. Ein Besuch auf der Webseite Ihres zuständigen Gewerbeamtes wird hier schnell für Klarheit sorgen. Der Vorgang wird vom Gewerbeamt anderen beteiligten Stellen mitgeteilt: dem Finanzamt, der Handelskammer und der Berufsgenossenschaft.
Möchten Sie Ihre Firma oder Ihr Büro auflösen und dazu die Dienste der Rümpelhelden in Anspruch nehmen, dann gehen Sie wie folgt vor:
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Dies ist telefonisch oder auch ganz unkompliziert über unsere Webseite möglich. Schildern Sie uns Ihr Anliegen und beschreiben Sie, ob Sie beispielsweise eine Firmenauflösung im Handwerk, eine Büroauflösung oder eine Betriebsauflösung im Baugewerbe planen. Gerne können Sie uns bereits vorab die Größe der Betriebsfläche nennen. Im Anschluss an Ihre Kontaktaufnahme melden wir uns zeitnah bei Ihnen zurück und vereinbaren mit Ihnen eine kostenlose Besichtigung vor Ort.
Zum vereinbarten Termin begehen wir das Objekt beziehungsweise die Betriebsstätte mit Ihnen gemeinsam. Ein Mitglied unseres Teams verschafft sich dabei einen Überblick über die Menge des zu entsorgenden und zu transportierenden Inventars. Bei der Besichtigung des Objekts nehmen wir auch alle Nebengebäude sowie gegebenenfalls Kellerräume und andere Lagerungsstätten auf dem jeweiligen Grundstück in Augenschein. Dieser Besichtigungstermin ist für Sie vollkommen kostenlos.
Auf Grundlage des Besichtigungstermins erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Festpreisangebot. Es entstehen keine versteckten Kosten, ebenso wird der Preis später nicht nach oben korrigiert, wie es regelmäßig bei Kostenvoranschlägen vorkommt. In dieses unverbindliche Festpreisangebot fließen eventuelle Wertanrechnungen ein, wodurch das Angebot zu Ihren Gunsten reduziert wird. Wenn Sie das Festpreis-Angebot annehmen, vereinbaren wir mit Ihnen oder gegebenenfalls mehrere Termine zur Durchführung der Entrümpelung beziehungsweise der Auflösung des Betriebs.
Unsere Mitarbeiter erscheinen am vereinbarten Termin bei Ihnen und führen die angebotenen Leistungen durch. Wir garantieren eine pünktliche und besenreine Übergabe des gesamten Objekts zum vereinbarten Zeitpunkt.
Wenn Sie die Dienstleitungen der Rümpelhelden in Anspruch nehmen, genießen Sie ein Rundum-Paket bei der Auflösung Ihres Betriebes. Folgende Leistungen sind im Festpreis enthalten:
Grundsätzlich können wir unseren Kunden eine besenreine Übergabe garantieren. Daraus ergibt sich, dass alle oben aufgeführten Leistungen umfassend und gewissenhaft vorgenommen werden.
Die Rümpelhelden sorgen jedes Jahr mehr als 500 Aufträge für zufriedene Kunden. Unser Leistungsspektrum umfasst alle Arten von Entrümpelungen. Deshalb können wir auf eine umfassende Expertise in unserer Branche und einen reichhaltigen Erfahrungsschatz zurückgreifen, der es unseren Mitarbeitern erlaubt, schon beim Besichtigungstermin den Umfang der Arbeit und die entstehenden Kosten richtig einzuschätzen. Für unsere Kunden bietet dies den Vorteil, dass der Arbeits- und Entsorgungsaufwand weder unter- noch überschätzt wird. Menschen, die in der Entrümpelungsbranche unerfahren sind, neigen oft zu diesen Fehleinschätzungen, was oft zu unnötigen Kosten und zusätzlichem Stress führt.
Unser Angebot umfasst ebenfalls eine faire Anrechnung bestehender Werte, durch welche die entstehenden Kosten für Sie reduziert werden. Noch vor der Räumung der Betriebs- oder Geschäftsflächen ermitteln wir den Wert von Gegenständen, die weiterverkauft werden können und ziehen diese Werte von der Gesamtkostenrechnung ab.
Bei den Rümpelhelden profitieren Sie von schnellen Terminen. So können Sie nicht nur die Auflösung Ihres Betriebs schnell hinter sich bringen, sondern vermeiden auch unnötige Miet- oder Pachtzahlungen für zuvor genutzte Flächen. Sollten Sie aus den zuvor genannten Gründen unter Zeitdruck stehen, kontaktieren Sie uns bitte möglichst frühzeitig, damit die Räumung geplant werden und eine besenreine Übergabe zum fristgerechten Zeitpunkt garantiert werden kann.
Unsere Preise sind vollkommen transparent. Unser Festpreisangebot enthält keine versteckten Nebenkosten oder sonstige Gebühren. Alle Posten werden übersichtlich und transparent aufgeführt. In dem Angebot sind auch die Kosten für die Anfahrt sowie die Entsorgung des Inventars enthalten, dies schließt alle Transportkosten mit ein.
Die Entsorgung übernehmen wir vollständig nach allen Standards des Sicherheits- und Umweltschutzes. Sie müssen sich keine Gedanken darüber machen, welcher Abfall wohin entsorgt werden muss.
Unser Service ist vollständig versichert. Entstehen wider Erwarten unvorhergesehene Schäden, dann ist das nicht Ihr Problem, denn diese Schäden werden vollumfänglich von unserer Versicherung getragen.
Die Kosten, die bei der Auflösung eines Betriebs entstehen, bestehen aus zwei Komponenten.
Kosten entstehen zum einen durch die Entrümpelung, zum anderen durch den Vorgang der Auflösung selbst.
Die Kosten für die Entrümpelung sind abhängig von der Größe des zu räumenden Objekts, dem dort vorhandenen Inventar, der Strecke für die An- und Abfahrt und eventuellen Kosten für die Entsorgung spezieller Abfälle (beispielsweise Sperrmüll und Schadstoffe beziehungsweise Gefahrstoffe). Grundsätzlich können Sie von einem Stundenlohn in Höhe von 50 Euro pro Mitarbeiter ausgehen, der für Sie die Entrümpelung durchführt.
Die sonstigen Kosten der Firmenauflösung sind abhängig von der Rechtsform des Unternehmens. Vor allem im Insolvenzfall können bei Kapitalgesellschaften (zum Beispiel einer GmbH) hohe Verfahrenskosten entstehen. Diese liegen zumeist im Bereich zwischen 1.500 und 3.000 Euro. Häufig fallen zusätzliche Anwaltskosten an, die je nach Vereinbarung unterschiedlich hoch ausfallen können. Die reale Belastung kann oft dadurch gemindert werden, dass infolge der Firmenauflösung eine Versteigerung von oft wertvollen Arbeitsmitteln stattfindet.
Im Falle einer Insolvenz kann sich das zwangsläufig folgende Insolvenzverfahren lange hinziehen. Die regelhafte Prüfung dauert zumeist rund drei Monate, die sich anschließenden gerichtlichen Termine können sich über einen Zeitraum von neun bis zwölf Monaten ziehen. Insolvenzverfahren sind für die Beteiligten eine anstrengende Angelegenheit, bei der nicht selten weitreichende Entscheidungen für die persönliche Zukunft fallen. Daher ist es durchaus sinnvoll, dass die Geschäftsführer den Kopf für dieses wichtige Verfahren freihaben und die Entrümpelung des Unternehmens einer kompetenten und zuverlässigen Fachfirma wie den Rümpelhelden anvertrauen.
Da in Büros zumeist keine oder nur wenige schwere Maschinen zu demontieren und zu entsorgen sind, nimmt eine Büroauflösung in der Regel deutlich weniger Zeit in Anspruch als zum Beispiel eine Betriebsauflösung im Handwerk. Die Entrümpelungsdauer bei einer Büroauflösung ist ebenfalls abhängig von der Größe des Betriebs, der Menge des Inventars und von der Anzahl an Dingen, die entsorgt werden müssen. Ist Ihr Büro zur Auflösung vorgesehen, benötigt ein Profi-Entrümpler dazu normalerweise mehrere Stunden bis zu einem Tag.
Die Auflösung eines Betriebs ist eine hochgradig herausfordernde Angelegenheit – sowohl in organisatorischer als auch in emotionaler Hinsicht. Aus welchen Gründen auch immer ein Betrieb aufgelöst wird, es steckt in diesem stets eine Menge Herzblut des Unternehmers. Ob die Betriebsschließung aus Gründen des fortgeschrittenen Lebensalters erfolgt und damit der Übertritt in eine neue Lebensphase beginnt oder unverschuldete wirtschaftliche Schwierigkeiten die Firmenauflösung erforderlich gemacht haben: Unternehmer sollten sich an diesem Punkt in Ihrem Leben um wichtigere Dinge kümmern als um Entrümpelungsarbeiten.
Mit den Rümpelhelden steht Ihnen ein kompetenter Partner zur Seite, der über umfassende Erfahrungen auf diesem Gebiet verfügt. Sie profitieren von einem Festpreisangebot ohne versteckte Kosten und unseren gründlichen und gewissenhaften Mitarbeitern, die bei jeder Entrümpelung nicht nur “Dienst nach Pflicht” tun, sondern, falls gewünscht, auch für ein paar Worte mit den Auftraggebern offen sind. Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung wissen wir, dass die Auflösung eines Betriebs mit vielen neuen organisatorischen und zeitraubenden Herausforderungen verbunden ist, und diesem Wissen tragen wir sowie alle unsere Mitarbeiter dadurch Rechnung, dass wir unsere Aufgabe gewissenhaft und zur vollsten Zufriedenheit unserer Auftraggeber erfüllen.
Wenn Sie die Auflösung Ihres Betriebes oder Ihres Büros planen, dann können Sie uns telefonisch oder über die Webseite kontaktieren. Rufen Sie uns jetzt an oder nutzen Sie bequem unser Online-Kontaktformular. Wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen!
Sie möchten Ihre Firma auflösen, wissen aber nicht mit welchen Kosten Sie dafür rechnen müssen. Jeder Betrieb ist anders und stellt ein individuelles Projekt dar. Aus diesem Grund können wir die Kosten einer Betriebsauflösung nicht mit einem Pauschalpreis beziffern. Denn diese hängen von verschiedenen Faktoren ab, die unsere Mitarbeiter im Vorfeld kennen müssen. Zu den preisabhängigen Kriterien gehören etwa die Größe der Firma, der Umfang des Inventars, die Zugangsmöglichkeiten und die Menge der zu entsorgenden Gegenstände. Die genannten Kriterien entscheiden außerdem über die notwendige Manpower: Je mehr Mitarbeiter für die Firmenauflösung benötigt werden, desto höher fallen die Kosten aus.
Die Kosten einer Betriebsauflösung hängen von verschiedenen Faktoren ab. Demnach ist der Arbeitsaufwand bei einem kleinen Fachbetrieb weitaus nicht so arbeitsintensiv als dies bei einer größeren Firma der Fall wäre. Erfahrungsgemäß sollten Sie für die Firmenauflösung mit 400 – 1.000 EUR rechnen – je nach Größe, Umfang des Inventars und Abfalls, Zugänglichkeit und dem damit verbundenen Arbeitsaufwand kann der fällige Betrag variieren. Wenn Sie von den Rümpelhelden Ihren Betrieb auflösen lassen möchten und die Kosten dafür wissen möchten, unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Kontaktieren Sie unser Team einfach telefonisch oder fordern Sie eine kostenlose Anfrage an.
Nein. Die Rümpelhelden arbeiten ausschließlich mit Festpreis-Angeboten. Das bedeutet, dass der im Angebot genannte Betrag für Sie immer den Endbetrag für Firma auflösen bedeutet – Sie müssen bei uns keine versteckten oder unerwarteten Kosten befürchten. Im Angebot werden Ihnen alle kostenverursachenden Posten transparent und übersichtlich dargestellt. Dadurch wissen Sie im Vorfeld, welche Leistung bei Ihrer Betriebsauflösung welche Kosten verursacht. Dank langjähriger Erfahrung kalkulieren unsere Teams die Preise sicher, sodass für Sie keine nachträglichen Zusatzkosten entstehen.
In der Regel müssen Sie vor der Auflösung bzw. Entrümpelung Ihres Betriebes nichts tun. Wichtig ist vor allem, dass Sie vor dem Entrümpelungstermin alle Dinge aussortieren, von denen Sie sich nicht trennen möchten. Andernfalls laufen Sie Gefahr, dass diese Gegenstände nach der Entrümpelung entsorgt gehen. Wenn Sie Ihren Betrieb auflösen, können Sie im Vorfeld alle Gegenstände aussortieren, die sich für einen Ankauf eignen. Wir prüfen diese Objekte gerne vor Ort und rechnen Ihnen den jeweiligen Gegenstandswert an – das kann Ihnen einiges an Kosten ersparen. Damit die Firmenauflösung reibungslos ablaufen kann, sollten Sie außerdem dafür Sorge tragen, dass unserem Entrümpelungsteam der Zugang zum Betrieb gewährt ist. Alles weitere übernimmt unser Team für Sie.
Nein – allerdings empfehlen wir unseren Kunden eine Erstbesichtigung der zu entrümpelnden Firma durchführen zu lassen. Die Objektbesichtigung für Betrieb auflösen dient sowohl Ihnen als auch dem Entrümpler selbst, die für beide Seiten mit Vorteilen verbunden ist:
Nein. Sie müssen beim Termin von Firma auflösen nicht anwesend sein. Wenn bei der Erstbesichtigung alle Aufgaben und Abläufe geklärt wurden, wird unser Team Sie nicht zwingend vor Ort benötigen. Wichtig ist lediglich, dass uns Zugang zu den Betriebsräumen gewährt wird. Der Rest wird wie vereinbart von uns erledigt und Sie erhalten nach wenigen Stunden eine besenreine Übergabe.
Einen Betrieb aufzulösen kann mehrere Stunden dauern – in manchen Fällen einen ganzen Tag. Eine genaue Antwort kann Ihnen unser Team bei der kostenlosen Objektbesichtigung geben, da der Zeitaufwand von verschiedenen Faktoren abhängig ist. Sollten Sie unter Zeitdruck stehen und eine kurzfristige Betriebsauflösung benötigen, bitten wir Sie uns frühestmöglich darüber zu informieren. Unser Team plant alle Arbeiten entsprechend ein, damit wir die Räumlichkeiten pünktlich besenrein übergeben können.
Das kommt darauf an, welche Wertgegenstände Sie besitzen und ob diese im Rahmen von Betrieb auflösen angerechnet werden können. Wenn Sie im Besitz von antiken oder seltenen Objekten sind, prüfen unsere Mitarbeiter für Sie gerne den Gegenstandswert – durch den Ankauf können Sie auf jeden Fall Entrümpelungskosten einsparen. Allerdings ist eine mögliche Wertanrechnung vom jeweiligen Gegenstand abhängig. Beachten Sie, dass beispielsweise Elektrogeräte, wie Computer, Telefon und Drucker, keine Antiquitäten darstellen und Ihnen hierfür kein Wert gutgeschrieben werden kann, da für diese Gegenstände kein Weiterverkauf möglich ist. Sie sind sich nicht sicher, ob Sie ein wertvolles Objekt besitzen? Dann empfehlen wir Ihnen die kostenlose Erstbesichtigung in Anspruch zu nehmen, bei der wir den Objektwert gerne für Sie prüfen.
Nein. Es kann immer zu unvorhergesehenen Ereignissen kommen, die zu einer Terminabsage oder Terminverschiebung führen können. Dafür haben wir volles Verständnis, bitten Sie allerdings unser Team in solchen Fällen rechtzeitig zu informieren. So können wir bei Gelegenheit den Termin anderweitig einplanen und selbstverständlich einen zeitnahen Ersatztermin für Sie vereinbaren.