Ratgeber von Markus Gruber

Schimmelbefall: Ursachen, Entfernung und Tipps zur Entrümpelung

Sie sind gesundheitlich bedenklich, können Allergien oder Asthma auslösen und zerstören darüber hinaus die Bausubsubstanz. Schimmel in der Wohnung ist ein ständiger Alptraum von Vermietern, Mietern und Eigentümern gleichermaßen. Tatsächlich ist Schimmelbefall im Wohnraum kein seltenes Phänomen. Eine Studie aus dem Jahr 2003 [1] fand Feuchteschäden und damit die Vorstufe zum Schimmelpilzwachstum in jedem 5. Haushalt. Verschärft wurde das Problem zuletzt durch sparsameres Heizverhalten aufgrund der zuletzt stark angestiegenen Rohstoffpreise, was zu einer erheblichen Zunahme an beauftragten Schimmel Beseitigungen geführt hat [2].

Vielen stellt sich hierbei die Frage: Wer hat Schuld am Schimmel in der Wohnung und wer übernimmt den Schaden hierfür? Wir haben die Antworten in diesem Ratgeber für Sie zusammengefasst sowie wertvolle Experten-Tipps, was Sie bei einer Entrümpelung bei Schimmelbefall beachten sollten.

Alles Wichtige im Überblick:

  • In jedem fünften Haushalt bildet sich Schimmel in der Wohnung. Wer etwa nach dem Baden oder Kochen die Wohnung nicht ausreichend lüftet oder falsch heizt, riskiert mit der Feuchtigkeit nicht nur die Gesundheit, sondern auch auch einen kostenintensiven Aufwand.
  • Lässt sich Schimmel in der Wohnung durch falsches Verhalten durch den Mieter feststellen, müssen diese sich auf eigene Kosten um die Entfernung kümmern. Mieter haben dagegen das Recht auf Mietminderung, wenn die Schimmelbildung durch Verschulden des Vermieters nachgewiesen werden kann.
  • Um den Schimmel in Ihrer Wohnung wieder loszuwerden, braucht es nicht nur einen guten Reiniger, sondern auch hilfreiche Tipps. Wir haben die wichtigsten für Sie zusammengefasst.

Wie entsteht Schimmel in der Wohnung?

Schimmel ist ein Oberbegriff für Pilze, Hefen und Bakterien mit charakteristischer Myzelbildung, die sich über luftgetragene Sporen vermehren. Schimmelpilze sind Mehrzeller aus dem Reich der Pilze. So kann der Schimmelpilz an der Wand tatsächlich zur selben taxonomischen Gattung gehören wie der im Wald gesammelte, essbare Schlauchpilz in der Pfanne. Schimmelpilze bilden jedoch nicht dieselben sichtbaren Fruchtkörper aus. Schimmelsporen sind selbst in der Raumluft von blitzsauberen Haushalten stets vorhanden und benötigen drei Dinge zum Wachsen: eine geeignete Oberfläche, Nährstoffe und die Feuchtigkeit [3]. Unseriöse Quellen behaupten oft, man könne Schimmel anhand seiner Farbe differenzieren und dadurch Ihr Gefährdungspotenzial einschätzen. Hierbei handelt es sich allerdings um eine verbreitete Falschinformation.

Wie gefährlich ist Schimmel in der Wohnung?

Selbst wenn sich noch kein Schimmel an den eigenen vier Wänden gebildet hat, können Feuchteschäden allein bereits zu Erkältungssymptomen, Bindehautreizungen und Kopfschmerzen führen. Ist der Schimmel sichtbar, steigt die Wahrscheinlichkeit für die Entstehung von Asthmaerkrankungen und Allergien. Bestehen diese Erkrankungen bereits, können sie bis hin zur Atemnot verstärkt werden, daher sollten sich Betroffene nicht in entsprechenden Räumen aufhalten [3].

Einige Schimmel Arten bilden darüber hinaus besonders bedenkliche Toxine und andere leichtflüchtige Verbindungen – sogenannte MVOCs – andere Spezies sind dermatotoxisch und sollten daher keinesfalls ohne Schutzhandschuhe und einen Mundschutz berührt werden. Bei stark immungeschwächten Personen können sich Schimmelpilze in der Lunge einnisten. In diesen Fällen sollten, unabhängig vom Befall, in der Regel geeignete Luftfilteranlagen zum Einsatz kommen.

Anzeichen von Schimmel

Wenn die Schimmelpilze erstmals zu wachsen angefangen haben, lassen die sogenannten Stockflecken oder pelzige, staubige Beläge nicht lange auf sich warten. Optisch weisen sie oftmals eine schwarze, graue, grüne, weiße oder rötliche Farben auf. Je nach Konzentration der durch die Pilze produzierten Gase in der Raumluft, kann man die Pilze, Hefen oder Bakterien auch riechen. Der Schimmel lässt sich vor allem an seinem erdigen bis modrigen Geruch erkennen. Im Hinblick auf die Gesundheit sollten Sie bei neu aufgetretenen Allergien oder plötzlichen Atemwegsbeschwerden dem Verdacht nachgehen, dass Schimmel im Wohnraum besteht.

Rechte und Pflichten des Mieters

Wenn Sie als Mieter Schimmel in der Wohnung feststellen, sollten Sie diesen beim Vermieter umgehend anzeigen. Gemäß § 536 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) unterliegen Mieter einer Pflicht zur Mängelanzeige. Wir empfehlen Ihnen die sichtbaren Schimmel Flecken im Rahmen der Anzeige fotografisch zu dokumentieren.

Um herauszufinden, wie stark der Befall ist und wie lange dieser vorliegt, können Nachfragen bei Vormietern oder Nachbarn helfen. Möglicherweise lag der Befall bereits beim Vormieter vor und wurde nur oberflächlich behandelt. Wenn die Nachbarschaft ebenfalls von Schimmel in der Wohnung betroffen ist, liegt das Problem womöglich nicht bei Ihnen.

Grundsätzlich haben Mieter dafür zu sorgen, das Schimmelrisiko in den Räumen möglichst gering zu halten. Dazu gehören zum Beispiel regelmäßiges Lüften und richtiges Heizen. Lässt sich nachweisen, dass die Ursachen für Schimmel auf das Verhalten des Mieters zurückzuführen sind, muss dieser selbst den Schaden bezahlen. Ist dies nicht der Fall, können Mieter die Behebung des Schadens beim Vermieter einfordern. Leider ist sich die Rechtsprechung im Detail nicht immer einig, was „richtiges“ Lüften bedeutet. Sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, werden die Einzelfallumstände beleuchtet. Auch dafür sind sorgfältige Dokumentationen der Situation hilfreich.

Sollte der Vermieter trotz seiner Verpflichtung nicht tätig werden, haben Mieter gemäß § 536 BGB das Recht zur Minderung der Miete. Dies sollte jedoch niemals ohne Vorankündigung geschehen! Außerdem darf eine Mietminderung nicht willkürlich stattfinden – im Zweifelsfall lohnt es sich, eine rechtliche Beratung einzuholen, um eine angemessene Summe zu berechnen.

Kümmert sich der Vermieter hingegen um die Beseitigung von Schimmelpilzen, müssen Sie dem Vermieter sowie etwaigen Handwerkern Zugang zur Wohnung und den betroffenen Stellen bieten. Eine Ankündigung der Maßnahmen muss mindestens 24 Stunden im Voraus geschehen. Verweigert der Mieter den Handwerkern oder dem Vermieter den Zutritt trotz Ankündigung, verfällt sein Recht auf Mietminderung.

Rechte und Pflichten des Vermieters

Sind Sie Vermieter, haben Sie nach Anzeige durch den Mieter das Recht zu prüfen, wie es zu der Schimmelbildung gekommen ist. Im Idealfall wird vor bei der Vermietung der Wohnung festgestellt, dass keine Baumängel oder Schäden vorliegen, die für Schimmel verantwortlich sein können. Ist dies nicht geschehen, können Sie ein Sachgutachten erstellen lassen, um später die Ursachen für den Schimmel festzustellen und schriftlich zu dokumentieren.

Ist der Befall nachweislich nicht durch das Verhalten des Mieters entstanden, liegt die Beseitigungspflicht auf Seiten des Vermieters. Dies ergibt sich aus § 535 BGB. Andersherum dürfen Sie als Vermieter die Beseitigung des Schimmels durch den Mieter nur dann verlangen, sofern der Befall nachweislich auf dessen Verhalten zurückzuführen ist. In solch einem Fall müssen Vermieter eine angemessene Frist setzen und schriftlich festhalten. Handelt der Mieter nicht innerhalb der genannten Frist, dürfen Vermieter Schadensersatz fordern. Im äußersten Fall kann es zu einer Räumungsklage und Zwangsräumung kommen.

Tipp: Mietminderung bei Eigenverschulden kann zur fristlosen Kündigung führen!

Mieter dürfen eine Mietminderung nur dann geltend machen, wenn der Vermieter für die Schimmelbeseitigung verantwortlich ist. Mindert der Mieter die Mietzahlung trotz eigener Verantwortung, gilt dies als Mietrückstand. Das bedeutet für Mieter wiederum: Vermieter haben dann das Recht, die Mietrückstände zu dokumentieren und als Grund für eine fristlose Kündigung des Mieters zu nennen.

Fazit:

Schimmel bildet sich vor allem in alten Gebäuden schnell. Die Beseitigungspflicht fällt in den Verantwortungsbereich der Person, die dafür verantwortlich ist. Bei baulichen Gründen ist dies in der Regel der Vermieter. Entstand der Schimmel durch schlechte Angewohnheiten des Mieters, wie zum Beispiel wegen mangelndem Lüften, muss dieser selbst für die Beseitigung aufkommen. Beide Parteien haben dabei die Möglichkeit, die Ursachen für den Schimmel durch ein Sachgutachten klären zu lassen.

Was tun bei Schimmel? So handeln Sie richtig

Ob im Haus oder in der Wohnung: Ist der Schimmel an der Wand oder an anderen Flächen vorhanden, gibt es ein paar Dinge, die Sie hierbei beachten müssen. Bevor Sie zu einem Tuch und Reinigungsmittel greifen, um den Schimmel zu beseitigen, sollten Sie mit einem guten Plan vorgehen:

1. Schritt: Meldung an den Vermieter

Die Feuchtigkeit und Schimmelbildung in der Wohnung fallen unter die in BGB §563c meldepflichtigen Mängel, die dem Vermieter unverzüglich gemeldet werden müssen. Auch wenn Sie sich außergerichtlich einigen können, sollten Sie einen geeigneten eindeutigen Beleg dieser Meldung als Nachweis aufbewahren, wie zum Beispiel die Sendungsnummer des versendeten Schreibens oder den Fax Beleg.

2 Schritt: Vorbereitungen zur Entfernung

Der Vermieter wird nun Sachverständige und spezielle Reinigungsunternehmen beauftragen, die den Schaden beurteilen und sämtlichen Schimmel entfernen. Falls Ihr Vermieter auf Ihre Meldung über die Schimmelbildung nicht reagiert, empfiehlt es sich eine angemessene Frist dafür zu setzen.

In allen betroffenen Räumen können Sie bereits ausreichend Platz für die Beurteilung und Entfernung des Gesamtschadens schaffen, in dem Sie Ihre Möbel von der Wand schieben. Achten Sie darauf, die Räume in der Mietwohnung in der kalten Jahreszeit zu heizen und täglich mindestens 20 Minuten lang durchzulüften.

3. Schritt: Außergerichtliche oder gerichtliche Verhandlungen

Stellt ein Bausachverständiger oder ein anderer Gutachter Baumängel als die Ursache fest, tragen Vermieter sämtliche Kosten. Liegt die Ursache für Schimmelbefall in der Verantwortung des Mieters, weil dieser etwa nicht für ausreichendes Heizen und Lüften sorgt, müssen Vermieter dies zuerst nachweisen [5]. Gelingt ihm das, müssen Mieter die Kosten der Schimmelbeseitigung und die eventuellen Gerichtskosten tragen.

4. Schritt: Fachgerechte Entfernung nach Absprache

Stimmen Sie sich mit Ihrem Vermieter über die fachgerechte Entfernung des Schimmels ab. In der Regel dürfen Sie eine Fachfirma selbst wählen und beauftragen, die den Schimmel entfernen wird. Sie vereinbaren mit dem Unternehmen einen Termin zur Besichtigung und sprechen alles vor Ort ab. Dazu sind Sie verpflichtet, den Mitarbeitern des ausführenden Unternehmens den Zutritt zur Wohnung zu ermöglichen.

Erste Hilfe bei Anzeichen von Schimmel

Wenn Sie Schimmel in der Mietwohnung entdeckt haben, der sich nicht einfach mit einem alkoholischen Reiniger entfernen lässt oder tiefer in das Material vorgedrungen sind, können Sie ihn bis zur weiteren Klärung mit einer Folie und Klebeband abkleben. So schützen Sie sich kurzfristig vor den gesundheitlichen Auswirkungen [4]. Entfernen Sie alle wichtigen Papiere und Textilien, zum Beispiel Ihre Kleidung, aus dem Raum. Tragen Sie beim Abkleben die eine geeignete Schutzausrüstung. Verzögert sich die Beseitigung, erwägen Sie die Anschaffung oder das Ausleihen eines geeigneten Luftfiltergeräts.

3 Tipps, um Schimmelbildung zu verhindern

Damit Schimmel erst gar nicht entstehen kann und die Ausbreitung der Pilze im Wohnraum nicht schlimmer wird, setzen wir der Natur ihre Grenzen – so geht´s!

Richtig heizen und lüften

In modernen Wohnungen reicht 2-3 mal Stoßlüften pro Tag meist aus, um Schimmel in der Wohnung vorzubeugen. Nach Möglichkeit sollte dabei quer gelüftet werden, eine Kippstellung der Fenster genügt nicht. Direkt nach dem Duschen, Kochen oder Waschen sollte die erhöhte Feuchtigkeit bei geschlossener Tür durch gelüftet werden. Eine Raumtemperatur von 18 °C sollte nicht unterschritten werden. Die Luftzirkulation vor dem Heizkörper sollte nicht durch Möbel beeinträchtigt sein.

Prüfung der Isolierung und Abdichtung

Eine mangelhafte Isolierung und Abdichtung ist ein klassischer Fall für die Ursache für Schimmelbildung. Kontrollieren Sie daher alle Fenster und Türen besonders im Winter regelmäßig auf Zugluft und verwenden Sie Gummidichtungen. Ist die Abdichtung nicht ausreichend vorhanden, muss der Fachmann ran.

Kontrolle der Feuchtigkeit in der Wohnung

Eine erhöhte Feuchtigkeit im Raum ist die perfekte Grundlage für Schimmel in der Wohnung. Daher sollten Sie diese regelmäßig kontrollieren und das schriftlich dokumentieren. Mit einem Hygrometer, das für wenige Euro im Baumarkt erhältlich ist, können Sie die Luftfeuchtigkeit im Auge behalten. Im Winter sollten 40-60 % relative Luftfeuchtigkeit bei 18-22 °C Raumtemperatur nicht überschritten werden.

Entrümpelung bei Schimmel in der Wohnung

Spätestens wenn Schimmel aufgrund von Wasserschaden im Keller auftritt, wird oft eine derart flächige Ausbreitung von Schimmelpilzen erreicht, sodass sich die Sporenbelastung auch auf diverse Möbel im Wohnraum auswirkt. Ist die Gesundheit der Bewohner beeinträchtigt, empfehlen wir Ihnen eine möglichst schnelle und vor allem gründliche Entrümpelung vorzunehmen. Die befallenen Materialien erhöhen sonst weiter die Sporenlast und Feuchtigkeit im Raum. Je länger Sie also warten, desto mehr Ihrer Habseligkeiten müssen am Ende entrümpelt und beseitigt werden.

Mit einem guten Plan gelingt die Entrümpelung in Ihrer Wohnung oder im Keller ganz einfach. Hier sind die wichtigsten Tipps:

  1. Entscheiden Sie, welche Möbel vom Schimmel betroffen sind, von welchen Gegenständen sich der Schimmel entfernen lässt und welche entsorgt werden müssen. Erfahrungsgemäß gibt es bei sämtlichen Textilien und Polstern sowie Papier und Pappe kaum Chancen auf eine zufriedenstellende Reinigung. Diese sollten Sie daher gleich zum nächsten Wertstoffhof bringen.
  2. Wenn Sie sichtbar verschimmelte Gegenstände bewegen wollen, wie zum Beispiel einen Teppich oder ein Polstersofa, sollten Sie eine geeignete Schutzausrüstung tragen. Eine sichere Ausstattung besteht aus einem Einweg-Schutzanzug, einer FFP3-Maske, Handschuhen sowie einem Augenschutz. Achtung: Auf keinen Fall den Schimmel in die Augen gelangen lassen!
  3. Falls nötig, organisieren Sie rechtzeitig einen Transporter sowie Container für die Sperrmüllentsorgung. Je nach zu entsorgender Menge gibt es unterschiedliche Container Größen.
  4. Wenn Sie Zeit sparen wollen oder die Möbel zu sperrig und schwer sind, nehmen Sie für die Entrümpelung professionelle Hilfe in Anspruch. Die Rümpelhelden erledigen im Handumdrehen für Sie alle Aufräumarbeiten und die Entsorgung der durchfeuchteten Gegenstände. Wir hinterlassen Ihren Wohnraum frisch und besenrein.
  5. Vergessen Sie nicht, die Ursache für den Schimmel beseitigen zu lassen. Heizen und lüften Sie den Raum auch nach Abschluss der Schimmelentfernung durch den Fachbetrieb.

Rümpelhelden Entrümpelungen: Unser Service

Schimmel in der Wohnung ist wahrlich ein unangenehmes Problem in den eigenen vier Wänden – mit Rümpelhelden Entrümpelungen können Sie dieses Thema jedoch leichter bewältigen. Bevor der Schimmel entfernt wird, ist eine Entrümpelung unumgänglich. Nutzen Sie doch einfach unseren Service, um Ihre Wohnung und auch die Kellerräume in Nullkommanichts entrümpeln zu lassen.

  • Zu unseren Leistungen gehört eine kostenlose und unverbindliche Besichtigung vor Ort. Hierbei verschaffen wir uns einen Überblick und schätzen die Kosten der Entrümpelung für Sie ein.
  • Anschließend planen und organisieren wir die Entrümpelung nach Ihren Wünschen.
  • Sie erhalten von uns einen zeitnahen Termin für die Entrümpelung und Reinigung der Räumlichkeiten.
  • Selbstverständlich kümmern wir uns auch um Abbau, Demontage und Transport von Küchen und fest verbauten Möbeln. Mit der Entfernung von Tapeten sind wir ebenfalls bestens vertraut.
  • Sollte sich Sperrmüll und Unrat angesammelt haben, entsorgen wir diesen und das nicht mehr benötigte Gerümpel fachgerecht in einem Rutsch.
  • Wir leisten weiterhin Rückbau- sowie Renovierungsarbeiten und hinterlassen in jedem Fall auch die Wohnräume besenrein.

Die Rümpelhelden Mitarbeiter sind Ihre persönlichen Ansprechpartner, auf die Sie zählen können. Schildern Sie uns heute noch Ihr Anliegen, falls Sie Schimmel in der Wohnung festgestellt haben und Hilfe bei der Entrümpelung wünschen – unser freundliches Team kümmert sich gerne darum!

Haftungsausschluss: Dieser Ratgeber ist dient der Information, kann aber keine rechtliche oder medizinische Beratung ersetzen. Kontaktieren Sie grundsätzlich an einen Anwalt, Arzt oder Bausachverständigen für eine fachgerechte Beratung, bevor Sie einen der genannten Ratschläge umsetzen.

Weiterführende Quellen:

[1] Brasche, S.; Bischof, W. (2005) : “Vorkommen, Ursachen und gesundheitliche Aspekte von Feuchteschäden in Wohnungen“ ,Universitätsklinikum Jena, Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin, Arbeitsgruppe Raumklimatologie.
https://www.verbraucherzentrale.nrw/sites/default/files/migration_files/media5975A.pdf

[2] Hoyer, N. (2023): „Heizung runter, Schimmel rauf: Ein Sparerfolg mit Nebenwirkungen“, WirtschaftsWoche.
https://www.wiwo.de/finanzen/immobilien/bilanz-der-heizperiode-heizung-runter-schimmel-rauf-ein-sparerfolg-mit-nebenwirkungen/29126428.html

[3] Umweltbundesamt (2018): „Schimmel“, Rubrik Gesundheit/Umwelteinflüsse auf den Menschen.
https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/umwelteinfluesse-auf-den-menschen/schimmel#was-sind-schimmelpilze

[4] Umweltbundesamt (2017): „Leitfaden zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden“
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/421/publikationen/uba_schimmelleitfaden_final_bf.pdf

[5] Aktuelle Urteile zum Thema „Schimmel im Wohnraum“:
https://www.rechtsindex.de/urteile/schimmel

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