Ratgeber von Markus Gruber

Wohnungsauflösung im Todesfall: Alle wichtigen Infos für Angehörige

Für Angehörige ist der Tod einer nahestehenden Person immer eine schwierige Situation. Wenn ein Familienangehöriger verstirbt, haben die Hinterbliebenen nicht nur mit ihrer Trauer, sondern auch mit diversen Formalitäten und organisatorischen Aufgaben zu kämpfen. Eine der schwierigsten Herausforderungen ist die Auflösung des Haushalts des oder der Verstorbenen. So obliegt es ihnen, den Haushalt des Verstorbenen aufzulösen, bestehende Versorger- und Mietverträge zu kündigen und die Bestattung zu organisieren. Für die Hinterbliebenen bedeutet dies eine zusätzliche Belastung, die die erforderliche Trauerarbeit stören kann. Wer um einen geliebten Menschen trauert, aber zahlreiche Formalitäten zu erledigen hat und wegen dieser mit Unsicherheiten und Unklarheiten konfrontiert ist, kommt möglicherweise nicht zu der Ruhe, die erforderlich wäre, um den Todesfall zu verarbeiten. Als Hilfestellung haben wir Ihnen im Folgenden einen Leitfaden mit allen wichtigen Informationen zur Wohnungsauflösung im Todesfall zusammengestellt.

Was müssen Erben und Vermieter rechtlich beachten?

Ist die Nachlass-Frage geregelt, treten die Erben in juristischer Hinsicht an die Stelle des Verstorben. Es ist für die Wohnungsauflösung im Todesfall wichtig zu wissen, dass dies auch für Mietverträge gilt. Ein bestehendes Mietverhältnis wird nicht durch den Tod des Mieters automatisch beendet, stattdessen treten die Erben in diesem Fall unmittelbar die sogenannte Rechtsnachfolge mit den daraus erwachsenden Rechten und Pflichten an. Das bedeutet, dass die Erben die Wohnung übernehmen oder kündigen können. Hat der Verstorbene die Wohnung nicht allein bewohnt, sondern mit einem Partner oder seinen Kindern zusammen, dann können nach § 563 BGB diese als Mieter in den Vertrag eingetragen werden.

Soll die Wohnung nicht übernommen und der Haushalt gänzlich aufgelöst werden, ist es sinnvoll entsprechende Verträge zeitnah zu kündigen. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt dafür drei Monate. Allerdings zeigen sich viele Vermieter bei Sterbefällen kulant und stimmen einer vorzeitigen Vertragsauflösung zu. In jedem Fall sind Sie als Erbe verpflichtet, dem Vermieter innerhalb eines Monats den Todesfall mitzuteilen.

Immer wieder kommt es vor, dass keine Erben vorhanden sind oder das Erbe ausgeschlagen wurde. In diesem Fall muss der Vermieter die Wohnungsauflösung im Todesfall übernehmen. Als Vermieter sollten Sie aber warten bis die Nachlass-Frage endgültig geklärt ist, bevor Sie Maßnahmen ergreifen. In langwierigen Fällen kann die Beantragung einer Nachlasspflegschaft sinnvoll sein, um eine Kündigung des Vertrages und die Räumung der Wohnung einleiten zu können.

Entrümpelung vs. Wohnungsauflösung: Pietät beginnt bei der Begriffsbestimmung

Die Wörter Wohnungsauflösung und Entrümpelung werden häufig synonym verwendet. Eine Entrümpelung hat meist eine gewisse negative Konnotation, da es landläufig mit Unordnung, mangelnder Hygiene und fehlender Disziplin des Wohnungsinhabers assoziiert wird. Bei einer Wohnungsauflösung im Todesfall kommt hinzu, dass dieses Wort den persönlichen Besitz eines Verstorbenen, der für die Angehörigen häufig mit vielen Erinnerungen verbunden ist, als “Gerümpel” bezeichnen wird. Vor diesem Hintergrund wird das Wort aus Gründen der Pietät im Zusammenhang mit Todesfällen nicht verwendet. Deshalb spricht man bei Sterbefällen von einer Wohnungsauflösung. Die richtige Wortwahl ist auch beim Kontakt mit Angehörigen zu bedenken, um unbeabsichtigte Irritationen und Verstimmungen zu vermeiden.

Wie läuft eine Wohnungsauflösung ab?

Wenn ein erwachsener Mensch verstirbt, hinterlässt dieser normalerweise einen eigenen Haushalt, sofern dieser nicht von weiteren Angehörigen, wie Kindern oder dem Ehepartner, weitergeführt wird oder weitergeführt werden kann. Sofern Letzteres nicht der Fall ist, stellt sich für die Angehörigen die Frage, was mit dem Inventar des Haushalts, in dem der Verstorbene gelebt hat, passieren soll. Bei der Auflösung von Wohnungen bzw. ganzen Haushalten gibt es dabei verschiedene Möglichkeiten der Nachlassverwertung: Möbel und anderer Hausrat können verkauft, verschenkt oder entsorgt werden, auch das Überführen mancher Stücke in den Besitz von Angehörigen ist möglich, sofern hierfür eine standesrechtliche Grundlage besteht.

Wer darf eine Wohnungsauflösung im Todesfall durchführen?

Der Besitz eines Verstorbenen, worunter auch der gesamte Haushalt fällt, geht als sogenannter Nachlass an die rechtmäßigen Erben über. Dies sind zumeist nahe Familienangehörige, wie der Ehepartner oder die leiblichen Kinder. Wird das Erbe unter mehreren Personen geteilt, bestimmt der Erblasser in der Regel eine Person als Haupterben oder legt bei gleichmäßiger Aufteilung fest, wer für die Formalitäten zuständig ist. In einigen Fällen werden derartige Regelungen aus verschiedenen Gründen aber nicht getroffen, in diesen Fällen sollten sich alle Erben absprechen und sich im Sinne des Verstorbenen auf eine gemeinsame Vorgehensweise einigen.

Kein Recht auf Wohnungsauflösung bei Erbausschlagung

Wer das Erbe ausschlägt oder vom Erblasser explizit nicht das bewohnte Objekt (auch nicht anteilig) zugesprochen bekommt, darf aus rechtlicher Sicht den Haushalt nicht aufzulösen. Rechtlich betrachtet dürfen die Erben die Wohnung oder das Haus nicht einmal mehr betreten. In diesem Fall muss ein etwaiger im Besitz befindlicher Schlüssel entweder beim Vermieter oder bei den berechtigten Erben abgegeben werden.

Wohnungsauflösung im Todesfall vermeiden mit Wohnungsübernahme

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass Angehörige auch eine Mietwohnung des Verstorbenen übernehmen können. Dazu müssen Sie Kontakt zu dem Vermieter aufnehmen und sich selbst als Hauptmieter in den Mietvertrag eintragen lassen. Selbstverständlich dürfen Sie das bestehende Inventar verkaufen, verschenken oder entsorgen, damit Sie als neuer Mieter die Wohnung nach ihren Vorstellungen gestalten können.

Sonderkündigungsrecht im Todesfall

Der Paragraph 580 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) räumt Angehörigen im Todesfall ein Sonderkündigungsrecht ein. Dies bedeutet, dass ein Mietvertrag in diesem Fall gekündigt werden kann, ohne übliche Fristen beachten zu müssen. Dadurch will der Gesetzgeber vermeiden, dass Angehörige die Mietkosten für eine nunmehr ungenutzte Wohnung über einen längeren Zeitraum tragen müssen. Die Kündigung des Mietvertrags wird durch das Sonderkündigungsrecht nach Ablauf eines Monats wirksam.

Wird vom Sonderkündigungsrecht kein Gebrauch gemacht und der Mietvertrag nicht gekündigt, so kann der Vermieter diesen seinerseits kündigen. In diesem müssen die Angehörigen eine dreimonatige Frist beachten, nach deren Ablauf die Haushaltsauflösung abgewickelt sein muss. Im Übrigen räumt das BGB auch dem Vermieter ein Sonderkündigungsrecht ein, das aber an bestimmte Voraussetzungen gebunden ist: Eine außerordentliche Kündigung kann durch den Vermieter nur dann ausgesprochen werden, wenn die weitere Nutzung der Wohnung durch die Erben unzumutbar ist.

Wann sollte die Wohnungsauflösung nach dem Todesfall erfolgen?

Aus verschiedenen Gründen kann es sinnvoll sein, die Wohnungsauflösung im Todesfall möglichst rasch zu vollziehen. Eine große Rolle spielen dabei natürlich die nicht zu unterschätzenden finanziellen Belastungen, die sich anhäufen, solange die Wohnung noch nicht aufgelöst wurde, denn Miete und eventuelle Nebenkostennachzahlungen gehen als Verbindlichkeiten auf die Erben über. Aber auch emotional kann es gut tun, sich durch die Haushaltsauflösung mit dem Todesfall auseinanderzusetzen und Abschied zu nehmen.

Wohnungsauflösung selbst durchführen oder einen Profi beauftragen?

Wer beabsichtigt, den Haushalt eines Verstorbenen aufzulösen, hat zwei Optionen:
Sie können die Wohnungsauflösung bzw. Entrümpelung selbst durchführen oder ein erfahrenes Unternehmen damit beauftragen. Beide Optionen bringen Vor- und Nachteile mit sich, die wir Ihnen folgend vorstellen.

Wohnungsauflösung im Todesfall in Eigenregie

Wer die Wohnungsauflösung selbst oder mithilfe von Angehörigen und/oder Freunden durchführen will, der sollte dafür ausreichend Zeit einplanen. Es ist anzuraten, das Objekt möglichst frühzeitig in Augenschein zu nehmen, um eine Vorstellung davon zu bekommen, mit welchem Aufwand die Wohnungsauflösung in etwa verbunden sein wird. Eine knappe Terminplanung, bei der die Wohnung zum Beispiel erst wenige Tage vor Ablauf der Frist, zu der die Wohnung geräumt sein muss, besichtigt wird, führt zwangsläufig zu Chaos, Hektik und unnötigem Stress.

Überlegen Sie daher, was mit dem Inventar der verstorbenen Person geschehen soll. Grundsätzlich können alle sich im Haushalt befindlichen Gegenstände verkauft, verschenkt oder entsorgt werden. Gerade in Fällen, in denen es mehrere Erben gibt, sollten sich diese untereinander abstimmen, um zu vermeiden, dass versehentlich Einrichtungsgegenstände entsorgt werden, die für einen oder mehrere Beteiligte einen hohen persönlichen Wert haben. Sind mehrere Erben vorhanden, sollte die Aufnahme des Inventars bestenfalls bei einem gemeinsamen Termin erfolgen.

Retten Sie gut erhaltene Schätze – für sich oder andere

Oftmals finden sich in Möbelstücken, Bilderrahmen oder Büchern Wertgegenstände wie Bargeld, Schmuck oder seltene Münzen. Zwar kann Ihnen niemand versprechen, bei einer Wohnungsauflösung auf einen Schatz zu treffen, doch es lohnt sich, die genannten Einrichtungsgegenstände genauer anzuschauen.

Bedenken Sie auch, dass es grundsätzlich sinnvoll ist, sämtliches Inventar, welches noch in gutem Zustand ist, an wohltätige Einrichtungen zu spenden, statt es auf die Müllkippe bringen zu lassen. Bedenken Sie, dass Geschmäcker ganz verschieden sind und dass sich manche Menschen über Einrichtungsgegenstände, die Sie nicht in Ihren Besitz überführen, weil sie nicht Ihrem persönlichen Stil entsprechen, freuen könnten. Solche Spenden können auch die Trauerarbeit unterstützen, denn wenn Teile des Besitzes des Verstorbenen letztlich einem guten Zweck zugeführt werden, bewirkt der Verschiedene auch nach seinem Tod noch Gutes.

Alle Tipps im Überblick:

  • Durchsuchen Sie Möbel nach Bargeld und anderen Wertgegenständen.
  • Bewahren Sie alle Gegenstände von hoher emotionaler Bedeutung auf. Ebenso sollten Kunst, Schmuck, Gemälde und Porzellan aufbewahrt werden. Ist der Wert unbekannt, kann dieser von einem (Entrümpelungs-)Profi geschätzt werden.
  • Mobiliar, das weder in den eigenen Besitz übergehen noch entsorgt werden soll, kann bei einem Gebrauchtwarenhändler in Zahlung gegeben werden.
  • Auch gut erhaltene Kleidung kann in Zahlung gegangen werden. Ist diese nicht mehr zu verkaufen, können Sie auch zur Kleiderspende abgegeben werden.
  • Bücher sind oft schwer verkäuflich. Es kann sich aber lohnen, diese zu niedrigen Preisen bei Ebay-Kleinanzeigen zur Selbstabholung anzubieten. Der Inhalt von Büchern bildet oft viele tiefgehende Gedanken eines Menschen ab, die er in mühevoller Arbeit zu Papier gebracht hat. Eine Entsorgung über das Altpapier sollte deshalb nur im Ausnahmefall erfolgen.
  • Möbelstücke, Kleidung, Bücher und Spielsachen können auch an Sozialkaufhäuser abgegeben werden. Dies ist eine besonders gute Lösung, denn dadurch wird nicht nur der Entsorgungsaufwand verringert, sondern es profitieren auch sozial benachteiligte Menschen von den abgegebenen Gegenständen.
  • Alles, was kaputt und schäbig ist und nicht in die Restmülltonne passt, lassen Sie durch die Sperrmüllentsorgung abholen.

Wohnungsauflösung in Eigenregie: Checkliste

1. Wohnungsbegehung

Bei der Wohnungsbegehung sollten Sie die wichtigsten Leitungen wie Strom, Wasser und Gas abstellen. Sind noch verderbliche Lebensmittel in der Küche müssen diese ebenfalls entfernen werden. Falls Ihr Angehöriger Haustiere hatte, versorgen Sie diese und nehmen Sie die Haustiere in Obhut.

2. Formalitäten beachten

Alle Nachlassfragen müssen geklärt sein. Vermieter informieren und Mietvertrag fristgerecht kündigen. Denken Sie auch an andere Verträge oder Vereinbarungen, die mit dem Haushalt zusammenhängen: Telefonanbieter, Energieversorger, Versicherungen, GEZ, Post (Nachsendeantrag stellen), Abos für Zeitschriften oder Zeitungen, evtl. regelmäßige Lieferungen (z.B. Getränke), etc..

3. Wer behält was und was kommt weg

Bevor es wirklich ans Entrümpeln geht, sollten Sie überlegen, was Sie behalten möchten. Gibt es mehrere Erben, sollten rechtzeitig alle Wünsche und Ansprüche geklärt werden, um Ärger und Streit zu vermeiden. Am besten lagern Sie entsprechende Gegenstände in einem separaten Raum oder holen Sie schon vor der eigentlichen Entrümpelung ab.

4. Entsorgung planen und organisieren

Überlegen Sie, welche Gegenstände wohin sollen. Was ist vielleicht noch brauchbar und kann verkauft (Wertgegenstände eventuell von einem Gutachter schätzen lassen) oder verschenkt werden (z.B. an karitative Einrichtungen)? Welche Arten von Müll fallen in welcher Menge an? Müssen Sie den Sperrmüll abholen lassen oder können Sie alles selbst abtransportieren? Brauchen Sie einen Container (Aufstellgenehmigung/ Parkverbote bedenken)? Gibt es Elektrogeräte oder Sondermüll, die separat entsorgt werden müssen? Soll ein professioneller Entrümpler hinzugezogen werden? Welche Kosten fallen jeweils an?

5. Termin planen und mit Vermieter sprechen

Planen Sie ausreichend Zeit ein, denn mit Verzögerungen muss immer gerechnet werden. Wählen Sie den Termin frühzeitig. Stellen Sie sicher, dass genug Helfer und ggf. Fahrzeuge zum Transport zur Verfügung stehen. Informieren Sie sich, in welchem Zustand die Wohnung an den Vermieter übergeben werden muss. Eventuell sind noch Renovierungsmaßnahmen nötig, die ebenfalls eingeplant werden müssen.

Wohnungsauflösung mit einem professionellen Entrümpler

Eine Wohnungsauflösung im Todesfall ist eine belastende, aufwendige Angelegenheit, die man nicht unterschätzen sollte. Es gibt vieles zu organisieren und zu bedenken – und das, obwohl einem der Sterbefall ohnehin schon schaffen macht. Als Angehöriger scheuen Sie sich möglicherweise davor, eine Entrümpelungsfirma zu beauftragen. Dabei geht es wahrscheinlich weniger um die Kosten als um moralische Bedenken. Der Gedanke, dass Fremde die persönlichen Dinge des Angehörigen durchwühlen und dann gedankenlos entsorgen, ist verständlicherweise nicht gerade schön. Aber Sie sollten sich kein falsches Bild von einer solchen Aktion machen.

Eine seriöse Entrümpelungsfirma wird nicht einfach in die Wohnung Ihres verstorbenen Angehörigen einfallen und „kurzen Prozess“ machen, sondern das Vorgehen ausführlich mit Ihnen besprechen und Ihnen in angemessener Weise als hilfreicher Partner zur Seite stehen. Das kann Ihnen vieles erleichtern und Ihnen einen Großteil der Last abnehmen. Sie müssen keine Helfer, Fahrzeuge, Abholungen oder Genehmigungen organisieren und brauchen sich nicht darum zu kümmern, was wie entsorgt werden muss. Zudem kann es eine enorme Entlastung sein, nicht eigenhändig entsorgen zu müssen, was vielleicht ein Leben lang angesammelt wurde und emotionale Bedeutung hat. Wenn Sie das Team von den Rümpelhelden mit der Wohnungsauflösung beauftragen, können Sie sicher sein, dass diese zeitnah durchgeführt wird, sodass eine schnelle Räumung der Wohnung möglich ist und Sie weitere Mietkosten einsparen können.

Wohnungsauflösung mit Rümpelhelden

Wenn Sie Hilfe bei der Wohnungsauflösung im Todesfall vom Profi in Anspruch nehmen möchten, können Sie sich jederzeit an das Team der Rümpelhelden wenden! Sparen Sie sich Zeit, Arbeit und Nerven – wir sind Ihr professioneller Ansprechpartner mit folgenden Vorteilen:

  • Professionelle Entrümpelung: Die Rümpelhelden erledigen pro Jahr mehr als 500 Aufträge und verfügen dadurch über eine ausgezeichnete Expertise, die uns von zufriedenen Kunden immer wieder durch Weiterempfehlungen bestätigt wird.
  • Kostenlose Erstbesichtigung: Wir führen eine kostenlose Besichtigung des Objekts durch und verschaffen uns einen Überblick über den bevorstehenden Aufwand.
  • Inklusive Wertanrechnung: Vor der Räumung und Entrümpelung rechnen wir Ihnen den Wert von Gegenständen gerne an und übergeben Ihnen das fertige Objekt pünktlich in einem sauberen und besenreinen Zustand.
  • Schnelle Termine: Sofern Sie unter Zeitdruck stehen und eine Wohnung zeitnah geräumt werden muss, kontaktieren Sie uns bitte frühzeitig, damit wir die Räumung für Sie planen und eine besenreine Übergabe zum fristgerechten Zeitpunkt garantieren können.
  • Preistransparenz: Bei uns erhalten Sie unverbindliche Angebote mit zugesicherten Festpreisen ohne versteckte Nebenkosten. Unsere Preisen enthalten alle Kosten inklusive Anfahrt, Transport und Entsorgung für Ihren Auftrag.
  • Fachgerechte Entsorgung: Wir trennen und entsorgen alle Abfälle über einen zertifizierten Entsorgungs-Fachbetrieb fach- und umweltgerecht, sodass wichtige Wertstoffe in den Recyclingkreislauf gelangen.
  • Versicherter Service: Mit Rümpelhelden sind Sie auf der sicheren Seite, denn unerwartete Schäden werden von unserer Versicherung übernommen.

Kostenloses Angebot einholen und sparen

Ein Todesfall ist immer ein schmerzlicher Verlust für die Familie und Freunde. Oft ist es schwer, sich um all die organisatorischen Dinge zu kümmern, die in solch einer Situation anfallen. Eine davon kann die Auflösung der Wohnung sein.

Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, die Wohnung eines Verstorbenen aufzulösen, aber nicht wissen, wie Sie damit umgehen sollen, kann Ihnen unser Team von Rümpelhelden weiterhelfen.

Bei einer Wohnungsauflösung im Todesfall können Sie sich vertrauensvoll an das Team der Rümpelhelden wenden. Bei Wohnungsauflösungen bieten wir unseren Kunden einen Komplettservice an. Darin enthalten sind die gesamte Organisation, Planung, Räumung, Entsorgung, Umzug und auf Wunsch Renovierung- sowie Reinigungsarbeiten. Unsere erfahrenen Teams führen alle Arbeiten schnell, zuverlässig und professionell durch. Ein diskreter und respektvoller Umgang mit den persönlichen Informationen und Dingen des oder der Verstorbenen ist für uns selbstverständlich.

Rufen Sie uns jetzt an und vereinbaren Sie eine kostenlose Besichtigung vor Ort. Unsere erfahrenen Mitarbeiter werden alle Gegenstände begutachten und Anrechnungsmöglichkeiten für verwertbare Gegenstände prüfen. Gerne besprechen wir alle erforderlichen Schritte mit Ihnen und erstellen ein kostenlose Festpreisangebot. Die Rümpelhelden freuen sich auf Ihren Kontakt!

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